Sehr geehrte Frau K,
Sie werden zur Ersten juristischen Staatsprüfung Herbst 2006 in Tübingen zugelassen.
Sie haben die Wahlfachgruppe 6b, Gewerblicher Rechtsschutz u.a., gewählt.
Bei Ihnen liegen die Voraussetzungen des § 22 a JAPrO vor, d.h. bei Nichtbestehen der Prüfung gilt diese als nicht unternommen.
Zur schriftlichen Prüfung, die am Montag, dem
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