Die Verantwortlichen begründen diese Entscheidung gern mit dem Argument, bei der AfD handle es sich um eine demokratisch gewählte Partei. Auch in Talkshows müsse sie deshalb ausreichend vertreten sein. Tatsächlich ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk an den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien gebunden.
Was dabei gern übersehen wird:
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