Feb 09, 2024 10:38
Die Verantwortlichen begründen diese Entscheidung gern mit dem Argument, bei der AfD handle es sich um eine demokratisch gewählte Partei. Auch in Talkshows müsse sie deshalb ausreichend vertreten sein. Tatsächlich ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk an den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien gebunden.
Was dabei gern übersehen wird: Dieser Grundsatz gilt für das Gesamtprogramm einer Anstalt und nicht für jedes einzelne Format. Es wird also niemand dazu gezwungen, AfD-Politiker:innen zu sich in die Sendung einzuladen.
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