Kleine Freuden des Lebens aus dem
Bürgerlichen Gesetzbuch:
§ 961 Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen
Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.
§ 962 Verfolgungsrecht des Eigentümers
Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der
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Das sind aber keine Bienen, sonderm gar elende Zecken, wenn sie so etwas verwerflich renitent linksradikal bombenlegendes tun! Nestimmt haben die alle lange Haare und spritzen sich Hasch.
*lol* Im Ernst. Das BGB ist einfach nur niedlich. :)
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