Oct 28, 2008 08:09
Ablauf der Stunde
Die AG-Stizung gestern ist recht gut gelaufen. Wir hatten uns alle recht gut vorbereitet gefühlt, hatten uns aber auf die Anfechtungsklage konzentriert, wohingegen der Schwerpunkt des Falls dann eher beim einstweiligen Rechtsschutz lag. Wir haben es noch nicht durchgehalten, den Fall wirklich reihum im Gutachtenstil durchzuprüfen. Der Fall war darauf ausgelegt, dass man ihn in dre Stunden schriftlich löst. Wir hatten um 18:10 begonnen, von 19:35 bie 19:45 Pause gemacht und waren um 21h fertig. Wir haben dann noch über andere juristische Fragen gesprochen und einige Fragen aus "Prüfe dein Wissen" beantwortet.
Ich fühlte mich während der Stunde furchtbar schlecht vorbereitet. Zu meiner Verteidigung kann ich nur anführen, dass ich AVR das letzte Mal Anfang 2007 gemacht habe und zum einstweiligen Rechtsschutz vor gestern noch gar nichts. Insofern war es eigentlich ermutigend, wie weit man trotzdem kommen kann. Der "Spaziergang", den ich mir für die Zulässigkeit/Sachurteilsvoraussetzungen ausgedacht hatte, funktionierte und war sehr hilfreich für mich.
Die AG hat mich motiviert, nächstes Mal noch deutlich besser vorbereitet zu sein (d. h. übernächstes Mal; nächste Woche bin ich sowieso mit der Leitung dran) und allgemein noch mehr/konzentrierter zu arbeiten.
Dies und Das
Ich habe gelernt, dass es bei der Prüfung der Zulässigkeit/Sachurteilsvoraussetzungen einen Unterschied zwischen Nord- und Süddeutschland gibt: Im Norden prüft man den Klagegegner noch darunter, im Süden prüft man ihn unter Passivlegitimation als erste Voraussetzung der Begründetheit.
Wenn man Ermessensfehler prüft, ist es sinnvoll, als Überschrift auch "Ermessensfehler" zu wählen (anstatt "Ermessen"), als Hinweis an den Korrektor, dass man tatsächlich nur auf Fehler prüft und nicht die gesamte Entscheidung nachvollzieht.
Zu § 4 GO NRW gibt es eine Stadtklasenverordnung (ist zumindest im Nomostext Landesrecht NRW und im Hippel-Rehborn enthalten), in der alle Städte in NRW den verschiedenen Stadttypen zugeordnet sind.
In der vorletzten AG-Stunde hatten wir schon die "Hochzeits-" oder "Prinzentheorie" als Merkhilfe dafür, was eine Verfügung ist:
Der Prinz hebt seine Braut auf, trägt sie über die Schwelle, legt sie aufs Bett, belastet sie und ändert sie inhaltlich.
-> Eine Verfügung ist jede rechtsgeschäftliche Handlung, die ein Recht unmittelbar aufhebt, überträgt, belastet oder inhaltlich ändert.
Bei der Vorbereitung auf die AG fiel mir auf, dass die Regelung (Merkmal eines VA) große Ähnlichkeit mit der Verfügung hat:
Verfügung: unmittelbare Aufhebung, Belastung, Änderung oder Übertragung eines Rechts
Regelnung: unmittelbare Aufhebung, Belastung, Änderung, Feststellung oder Begründung eines Rechts oder Versagung einer ~
Gestern kamen dann noch die vier Grundsätze der Verwaltung dazu:
"Warum immer ich?" -> Zuständigkeit
"Da kann ja jeder kommen!" -> Beschwerdebefugnis
"Das haben wir schon immer so gemacht!" -> Selbstbindung der Verwaltung
"Wo kämen wir denn da hin!?!" Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Vorbehalt und Vorrang des Gesetzes)
Sodele, jetzt gehe ich ins Seminar und suche nach einem Fall für nächsten Montag. Kaufrecht, möglicherweise mit einem kleinen Fristenproblem.
examensvorbereitung,
examens-ag