Эта демократия сломалась, несите новую

Apr 15, 2020 10:22

В ФРГ за призыв митинговать против карантина адвокатессу закрыли в психушке

https://eadaily.com/ru/news/2020/04/14/v-frg-za-prizyv-mitingovat-protiv-karantina-advokatessu-zakryli-v-psihushke

Власти Германии закрыли в психбольнице адвоката Беате Банер за то, что она опубликовала в соцсетях призыв выйти на демонстрацию против карантина.

Инцидент произошел в городе Гейдельберг, что на юго-западе Германии. Местный юрист, специализирующаяся на медицинском праве, Беате Банер обратилась в Конституционный суд с иском о незаконности ущемления прав граждан во время карантина, вызванного коронавирусной инфекцией. Также адвокатесса написала в социальной сети воззвание к гражданам, её поддерживающим, выйти на демонстрацию в Страстную неделю. Реакция правоохранительных органов была мгновенной и жёсткой.

Полиция арестовала женщину возле её дома и в наручниках доставила в психиатрическую клинику для депрессивных пациентов. Беате Банер сумела оставить аудиосообщение, описав момент задержания так:

«Лежала на животе на улице, голова валялась в грязи».

Ночь юрист провела в карцере без мебели и туалета на голом полу, и только на следующий день её поместили в нормальную камеру, откуда она смогла связаться со своими родственниками. До сих пор нет ни решения суда, ни постановления прокуратуры касаемо помещения адвоката в психиатрическую клинику.

В свою очередь, в штабе полиции в Мангейме сообщили, что женщина вела себя неадекватно, «наносила удары по сотруднику полиции», в результате чего стражи порядка поняли, что «необходимо обратиться за медицинской помощью».

[Немецкая версия и ссылка]

Bundesverfassungsgericht hatte zuvor Klage gegen Corona-Verordnung abgewiesen

https://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-nach-aufruf-zu-corona-demo-heidelberger-anwaeltin-in-psychiatrischer-einrichtung-update-_arid,508747.html

on Klaus Welzel

Heidelberg. Die Aufnahme ist zwölf Minuten lang. Sie steckt voller Merkwürdigkeiten, Anschuldigungen und Ungereimtheiten; vor allem aber ist sie eine einzige Anklage. Gegen den deutschen Staat, gegen "dunkle Mächte" und gegen die Heidelberger Polizei.

Vergangene Woche legte Beate B., Fachanwältin für Medizinrecht, Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Schutzmaßnahmen der Länder und des Bundes ein. Die Schrift wurde in Bausch und Bogen verworfen. Das war am Karfreitag. Drei Tage später ist B. eingesperrt. Alles Zufall?

Nein, sagte die Heidelbergerin in einer Audiodatei, die sie verfasste und die der RNZ zugespielt wurde. Darin schildert sie ihre Festnahme - juristisch: Ingewahrsamnahme -, und die soll rabiat gewesen sein. Demnach holte B. selbst die Polizei, weil ein Auto ihre Tiefgarage blockierte. Weil sie gegenüber Dritten und auch gegenüber den eintreffenden Polizeibeamten merkwürdige Äußerungen von sich gab, klickten laut ihrer Schilderung schnell die Handschellen. Auf dem Rücken seien ihr die Hände dabei gebunden worden. Auf dem Bauch liegend habe sie auf der Straße verharren müssen, ihren Kopf habe man "im Dreck gewälzt".

Die "Misshandlungen" seien damit aber noch nicht beendet gewesen. Einer der Polizisten habe später ihren Kopf "aus einem Meter Höhe auf den Steinboden geknallt". Die Nacht verbrachte sie - ihren Angaben nach - auf dem kalten Fußboden in der Heidelberger Psychiatrie. Essen musste sie ebenfalls auf dem Boden, ein Toilettengang wurde ihr verweigert, stattdessen gab es einen Toilettenstuhl.

Das Polizeipräsidium Mannheim bestätigte die Festnahme B.s. Sie habe einen "verwirrten Eindruck" gemacht. In einer Stellungnahme am Dienstag erklärte das Polizeipräsidium Mannheim den Vorfall wie folgt: "Am Sonntagabend, kurz vor 20 Uhr, informierte ein Zeuge das Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Mannheim per Notruf darüber, dass in der (...) Straße eine Frau stehe, die angegeben habe, sie werde verfolgt. Eine Streife traf die Frau an und stellte die Personalien fest. Im Rahmen des weiteren Gesprächsverlaufs und aufgrund ihrer Verhaltensweise hielten es die Beamten für erforderlich, medizinische Hilfe einzuholen. Hierzu wurde die Frau festgehalten und sollte in eine Klinik gebracht werden. Daraufhin setzte sie sich zur Wehr und trat mehrfach gegen einen Beamten. Diesbezüglich wurden die Ermittlungen gegen die Verdächtige wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte aufgenommen. Anschließend wurde die Frau zur Universitätsklinik Heidelberg gebracht und dort stationär aufgenommen."

Im Raum steht in diesem Zusammenhang auch, dass B., die sich in der Audiodatei als "der größte Staatsfeind" bezeichnet und "dunkle Mächte" für ihr Schicksal verantwortlich macht, vor sich selbst geschützt werden sollte.

Ihr Beitrag, um dessen Verbreitung sie ausdrücklich bittet, wird im Internet vornehmlich aufseiten von Verschwörungstheoeretikern geteilt. Kein Wunder: An einer Stelle mutmaßt B., die ihr zugeteilte Ärztin habe sie womöglich deshalb zehn Minuten warten lassen, weil sie ihre Anweisungen "von ganz oben - oder den USA" erst noch habe entgegennehmen müssen.

Nach anfänglichen Ängsten, auch um ihr Leben, versichert B. am Ende der Aufnahme, dass sie sich nunmehr in der Heidelberger Psychiatrie sicher fühle - obwohl sie dort ausdrücklich gegen ihren Willen festgehalten werde.

Update: Dienstag, 14. April 2020, 15.33 Uhr

Heidelberg. (rie/jola) Die Heidelberger Rechtsanwältin Beate B., die gegen die Corona-Verordnungen klagt, wurde am Sonntagabend in eine psychiatrische Einrichtung gebracht. "Sie hat einen sehr verwirrten Eindruck gemacht", begründete ein Polizeisprecher das Vorgehen gegenüber der RNZ.

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag B.s abgewiesen. Das Gericht sollte die Corona-Verordnungen aller Bundesländer außer Vollzug setzen, da sie "geeignet sind, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach Art. 20 GG zu gefährden". Die von B. für Ostersamstag angekündigte Demonstration gegen die Verordnungen hätte daher aus Sicht der Klägerin nicht verboten werden dürfen.

Das Bundesverfassungsgericht stellte jedoch fest, dass der Antrag unzulässig ist. Zuerst seien andere Gerichte - in diesem Fall das Verwaltungsgericht - zuständig. Zudem sei B. nicht persönlich von allen Verordnungen in ihren Rechten betroffen - eine so "breite" Verfassungsbeschwerde sei daher unzulässig.

Am Samstag hatte die Rechtsanwältin auf ihrer Webseite eine "Auferstehungsverordnung" veröffentlicht und den Shutdown für beendet erklärt. Der letzte Eintrag auf der Webpräsenz stammt von Ostersonntag, 12. April.

Update: 13. April 2020, 20.15 Uhr

Von Daniel Bräuer

Der Aufruf zu einer Demonstration gegen die bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen hat für eine Heidelberger Anwältin ein Nachspiel: Der Staatsschutz der Heidelberger Kriminalpolizei ermittelt gegen die Juristin wegen Aufrufs zu einer Straftat, wie Polizei und die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilten.

Offenbar handelt es sich um die Medizinrechtlerin Beate B.. Sie hatte vor einigen Tagen eine Verfassungsklage gegen die Corona-Verordnung des Landes angekündigt. Mit Datum von Dienstag erschien auf ihrer Homepage ein 19-seitiger Text, in dem sie den Schritt mit markigen Worten begründet. Darin warnt B. vor der "Verfolgung Unschuldiger" und fordert die "sofortige Beendigung der Tyrannei." Zum Abschluss ruft sie dazu auf, bundesweit zum gleichen Zeitpunkt gegen die Maßnahmen zu demonstrieren. Der Aufruf, der schon auf verschwörungstheoretischen Portalen kursiert, gipfelt in den Worten: "Coronoia 2020 - Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf!", gefolgt von dem Hinweis, die Demos korrekt anzumelden.

Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft betonte, laufen die Ermittlungen noch; ein solcher Aufruf könnte strafbar sein. Hintergrund: Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) drohen bis zu zwei Jahre Haft, wenn sich jemand über eine Anordnung nach Paragraf 28 des Gesetzes hinwegsetzt. Dieser sieht vor, dass Behörden bei Krankheitsausbrüchen Veranstaltungen oder Ansammlungen verbieten können. Der Demoaufruf könnte damit ein "öffentlicher Aufruf zu einer Straftat" sein. Der Aufruf war nicht nur im Internet erschienen, sondern auch per E-Mail verschickt worden - mit einigen Staatsanwaltschaften im Verteiler. Außerdem zeigte mindestens ein Bürger die Autorin an.

Die Heidelberger Behörde wollte am Mittwoch nicht bestätigen, dass sich die Ermittlung gegen B. richtet. Auch sie selbst reagierte auf RNZ-Anfrage nicht.

B. argumentiert, dass das IfSG nur Beschränkungen für Erkrankte erlaube. Selbst Juristen, die Einzelaspekte der Krisenbekämpfung kritisch sehen, geben ihrer Klage wenig Chancen. "Der Wortlaut des Gesetzes ist nicht ideal", sagt etwa Sebastian Graf von Kielmansegg von der Uni Kiel. "Aber er deckt eine Menge ab."

Auch das Bundesverfassungsgericht hat im Eilverfahren Klagen gegen die Kontaktverbote abgewiesen. Das heißt: Der Schaden wäre größer, wenn die Maßnahmen vorerst aufgehoben werden und sie sich bei gründlicher Prüfung als zulässig herausstellen, als im umgekehrten Fall. "Die Gefahren für Leib und Leben wiegen hier schwerer als die Einschränkungen der persönlichen Freiheit", heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.

Update: Mittwoch, 8. April 2020, 19.41 Uhr

Heidelberg. (pol/mün) Eine Heidelberger Rechtsanwältin soll zu einer Demonstration am Ostersamstag aufgerufen haben - und hat jetzt Probleme mit den Ermittlern des Staatsschutzes. Sie habe zum Widerstand gegen die staatlich erlassenen Corona-Verordnungen aufgerufen, teilen Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Bundesweit solle dagegen am Samstag öffentlich demonstriert werden.

Für die Ermittler ist das ein Aufruf zu einer rechtswidrigen Tat und deshalb ermittelt das Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg.

Die Polizei weist in ihrer Mitteilung darauf hin, dass man derartige öffentliche Aufrufe zu einer Versammlung in Zeiten der wegen der COVID-19-Pandemie geltenden Beschränkungen weder verbreiten sollte - noch dass man einer solchen Aufforderungen Folge leisten solle.

демократия шулера, немцы, за все хорошее, адепты Медузы

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