Jan 07, 2011 18:47
Ich habe heute eher versehentlich ein Stellenangebot gelesen, dass mich fasziniert hat. Nicht so sehr wegen des Inhalts (nach einer Weile war klar, dass der mich nicht betrifft), sondern eher an den Anforderungen für die potenziellen BewerberInnen, denn die fingen an mit:
zwei überdurchschnittliche juristische Examen mit mindestens der Note „befriedigend“
...
Nun korrigiert mich, wenn ich was Falsches sage, aber meistens gibt's bei Examen ja quasi vier Möglichkeiten, was die Note angeht (also, wenn man denn bestehen will), wobei "sehr gut" eher sehr gut und "ausreichend" eher nicht mehr so gut ist.
Und bei juristischen Examen ist also "befriedigend" schon "überdurchschnittlich"? O.ó
Was bin ich plötzlich froh, dass ich nie mit dem Gedanken gespielt habe, Jura zu studieren. *zuck*
wtf?,
deutsch,
job,
random