StVO im Winter

Dec 18, 2010 14:18

StVO nach HgvB (Hupen geht vor Bremsen)




Ab der Winterreifenpflicht und dem ersten Schneefall gelten die in der StVO verankerten Sonder- und Ergänzungsregeln des HgvB. Diese besagen Folgendes:

(1) Kurven
Befinden Sie sich auf der Straße und wollen abbiegen, so ist es unverzichtbar, ab einer Höhe von 3 Schneeflocken übereinander ggf. das ESP auszuschalten (falls vorhanden) und um die Kurve zu driften. Dies dient zur Vermeidung von Schlingern bzw. geradeaus fahren. Besonders hilfreich, wenn sich plötzlich Bäume auf der Fahrbahn befinden, um die man sich ansonsten wickeln würde.

(2) Personen
Falls sich Personen auf der Fahrbahn befinden, ist ab Schritttempo nur noch zu beschleunigen, um der Sauberkeit der Fahrbahn und ein sicheres Weiterfahren für alle Autofahrer zu ermöglichen. Sind diese Personen zu schnell beiseite gesprungen, so hupen Sie mindestens drei Mal, um ihnen deutlich zu machen, was Sie davon halten. Bei einem besonders schnellen Sprung bzw. einer besonders aufmerksamen Person ist es Ihnen erlaubt, auch den Finger zu zeigen.

(3) Langsamere Fahrzeuge
Befindet sich vor Ihnen ein langsameres Fahrzeug und die Steigung beträgt mindestens 0,1%, so ist es Ihnen erlaubt, diese sogenannten Hutzegutzchen mit Lichthupe anzutreiben oder von der Fahrbahn zu drängen, um ein sicheres Weiterkommen auch bei steileren Abschnitten zu gewährleisten.

(4) Fahrverbot
Ab einer Mindesthöhe von 5 Schneeflocken übereinander ist es jeglichen Fahrzeugen (Streu- und Räumdienst ausgenommen) verboten, sich ohne Lichthupe, mit eingeschaltetem ESP oder als Hutzegutzchen auf der Fahrbahn zu befinden. Sollten Sie es dennoch tun, parken Sie, wo Sie sind, und gehen Sie zu Fuß nach Hause (denn die Bahn wird sowieso ausfallen).

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