Über Masernimpfung - Утвердили закон об обязательной прививке от кори

Aug 19, 2022 13:18

Утвердили закон об обязательной прививке от кори. Если не представишь документ, детей не примут в детсад, а родителей школьников накажут рублем. Такое запугивание существует в Германии давно. Они присылают такие письма с угрозами, что начав читать, уже видишь себя криминальным ублюдком. Многие покидают Германию, богатые откупятся, что остается остальным, которые не хотят калечить своих детей?

Какой выход из создавшегося политического шантажа при сдохшей юридической системе?

Как можно заставлять людей прививаться от того, чего не существует?

К теме о кори.

https://www.impfkritik.de/masern/

Mein Name ist Hans U. P. Tolzin. Ich bin freier Medizin-Journalist
und beschäftige mich seit über 13 Jahren intensiv
mit dem Impf thema. Seit 2005 gebe ich eine Zeitschrift, den
„impf-report“, heraus. Warum ich von der Masernimpfung
wenig und von einer Impfpflicht gar nichts halte:
Impfungen sind rechtlich
gesehen Körperverletzungen
Immerhin wird die Haut verletzt und es werden vorsätzlich
Krankheitserreger und hochgiftige Zusatzstoffe in den
Organismus von gesunden (!) Kleinkindern eingebracht.
Die Körperverletzung bedarf deshalb Ihrer mündigen Einwilligung.
Diese können Sie jedoch nur dann geben, wenn
das behauptete Erkrankungsrisiko auch real existiert, ein
gesundheitlicher Vorteil für Geimpfte nachgewiesen wurde
und wenn das Restrisiko kalkulierbar ist.
Die Masern sind eine
harmlose Kinderkrankheit
und verlaufen in der Regel ohne Komplikationen. Oft werden
regelrechte Entwicklungssprünge bei den Kindern
beobachtet. Nicht der Kampf gegen irgendwelche Viren
ist angesagt, sondern eine sinnvolle unterstützende Begleitung.
Die Hospitalisierungsrate liegt in schulmedizinischen
Arztpraxen bei 10 bis 20 %, in naturheilkundlichen
Praxen tendiert sie jedoch gegen Null. Warum ist
das so? Es gibt Hinweise, dass die meisten tödlichen
Masernverläufe in Wahrheit auf die Nebenwirkungen von
symptomunterdrückenden Medikamenten zurückgehen.
Doch das ist ein regelrechtes Tabu-Thema.
Ein gesundheitlicher Vorteil für Geimpfte
wurde niemals belegt
Die dazu notwendigen placebokontrollierten Doppelblindstudien
fehlen. Die als Begründung angeführten
„ethischen Gründe“ sind mit dem gesunden Menschenverstand
nicht nachvollziehbar. Als Ersatzmessgröße für
Wirksamkeit wird der sogenannte Antikörpertiter im Blut
bestimmt. Doch Studien, die belegen, dass Menschen
mit hohen Antikörpertitern einen gesundheitlichen Vorteil
haben, existieren ebenfalls nicht.
Die Masernimpfung ist ein Trittbrettfahrer
Die Masernimpfung sprang auf einen längst fahrenden
Zug auf, denn die Sterberate ging bei uns und in anderen
Ländern schon Jahrzehnte vor dem Einsetzen der Impfung
zurück!
Das Restrisiko ist nicht kalkulierbar!
Von 2001 bis 2012 wurden in Deutschland mehr als 1.500
leichte und schwere Nebenwirkungen im Zusammenhang
mit der Masernimpfung gemeldet, darunter 15 Todesfälle.
In der Regel kann die Zulassungsbehörde den Zusammenhang
nicht ausschließen. Die Melderate ist laut
Behörden völlig unbekannt, liegt jedoch vermutlich unter
einem Promille. Wie kann man da von sicheren Impfstoffen
sprechen?
Die Nachteile der Massenimpfungen
Geimpfte Mütter können keinen Nestschutz an ihre Säuglinge
weitergeben, die Krankheit wird oft nur aufgeschoben,
aber nicht wirklich verhindert. Die häufig mit Komplikationen
verbundene Verschiebung der Masern ins
Säuglings- und Erwachsenenalter ist deshalb auch aus
schulmedizinischer Sicht eine Folge der Massenimpfungen.
Um das wieder rückgängig zu machen, hilft nur
eines: Sofort das Impfen beenden!
Das Masernvirus ist nicht auszurotten!
Unsere Regierung hat der Weltgesundheitsbehörde WHO
versprochen, die Masern in Deutschland bis 2015 durch
eine Erhöhung der Durchimpfungsraten auszurotten. Jedoch
haben erst kürzlich Forscher das Masernvirus auch
in Fledermäusen entdeckt. Um das Virus voll und ganz
auszurotten, müsste man also entweder alle Fledermäuse
gleich mit impfen - oder ebenfalls ausrotten.
Warum dann die Panikmache?
Im Jahre 2005 hat der vormalige Bundesgesundheitsminister
(und heutige Ministerpräsident von Bayern) Horst
Seehofer in einem Interview gegenüber dem ZDF eingestanden,
dass die Politik gegenüber der Pharma-Lobby
machtlos ist. Sie glauben mir nicht? Einfach auf youtube.
de die Suchbegriffe „Seehofer“ und „Pharma“ eingeben.
Noch Fragen?
Dann besuchen Sie doch meine Webseiten
www.impfkritik.de/masern
www.impf-report.de
V.i.S.d.P.: Hans U. P. Tolzin, Widdersteinstr. 8, 71083 Herrenberg, Fon 07032/784849-1, Fax -2, redaktion@impf-report.d

Urteil: Schulbetretungsverbot bei Auftreten von Masern an benachbarter Schule unzulässig
Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 3. Februar 2011 - 13 LC 198/08 - entschieden, dass ein von der beklagten Region Hannover wegen des Auftretens von Masern an einer benachbarten Schule ausgesprochenes Schulbetretungsverbot gegenüber einem nicht geimpften Schüler rechtswidrig war.

Der Kläger besuchte in dem in Rede stehenden Zeitraum die sechste Klasse einer Kooperativen Gesamtschule in der Region Hannover. In der Zeit von April bis Juni 2007 kam es in der Region Hannover zu zwei Häufungen von Masernerkrankungen, betroffen waren auch Schüler einer Grundschule, die etwa 500 m von der Gesamtschule des Klägers entfernt liegt und die bestimmte Einrichtungen gemeinsam mit dieser nutzt. Die Beklagte untersagte dem Kläger für die Dauer von vierzehn Tagen - später verkürzt auf vier Tage - das Betreten seiner Schule, um eine weitere Ausbreitung der Masern zu verhindern. Begründet wurde das Verbot mit dem Umstand, dass der Kläger weder gegen Masern geimpft sei noch in der Vergangenheit eine Masernerkrankung durchgemacht habe. Eine ärztliche Untersuchung des Klägers oder eine Befragung zu dessen möglichen Kontakten mit an Masern erkrankten Kindern nahm die Beklagte nicht vor. Der Kläger hat gegen das Schulbetretungsverbot mit der Begründung geklagt, die Beklagte schaffe durch ihr Vorgehen einen faktischen Impfzwang. Das Verwaltungsgericht hat der Klage stattgegeben. Der Kläger hätte nicht allein aufgrund der fehlenden Impfung ohne weitere Ermittlungen als Ansteckungsverdächtiger angesehen werden dürfen.

Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten hat der 13. Senat zurückgewiesen. Nach Auffassung des Senats war das Vorgehen der Beklagten auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes nicht gerechtfertigt. Der Kläger durfte ohne weitere tatsächliche Ermittlungen unter Anknüpfung an seinen Immunstatus nicht als Ansteckungsverdächtiger betrachtet werden.

Ansteckungsverdächtig ist eine Person, wenn von ihr anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat, ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider zu sein. Die Beklagte hat die Eigenschaft des Klägers als Ansteckungsverdächtiger - also als "vermutlich Infizierter" - unter Zugrundelegung bestimmter Prämissen (etwa "Durchmischung der Schülerpopulationen" an der gemeinsam genutzten Bushaltestelle oder beim Kochkurs in den Räumlichkeiten der Grundschule) auf der Basis epidemiologisch-statistischer Methoden (Durchimpfungsquote, Ausbreitungspotential von Masern) an den Immunstatus als ungeimpfte Person angeknüpft. Dies erweist sich als mit den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes nicht vereinbar. Da eine Befragung des Klägers ausgeblieben ist, ist der Beklagten verborgen geblieben, dass die Prämissen auf den Kläger - er war weder "Fahrschüler" noch Teilnehmer des Kochkurses - gar nicht zutrafen. Die Beklagte hat letztlich einen Ansteckungsverdacht nur vermutet.

Davon abgesehen war das Schulbetretungsverbot nach Auffassung des Senats auch nicht in sich konsistent: Dem Kläger wäre der Schulbesuch sogleich wieder gestattet worden, wenn er sich hätte impfen lassen, obwohl ein Impfschutz erst nach frühestens vier Tagen eintritt. Lehrer der KGS, die nicht auch an der Grundschule unterrichtet haben, sind von vornherein von Betretungsverboten ausgenommen worden, ohne zu erfragen, ob sie die Bushaltestelle genutzt haben oder sonst mit Grundschülern - etwa bei der Pausenaufsicht - in Kontakt gekommen sind.

Der Senat hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Pressemeldung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen

Genauer Urteilstext

https://www.aerzte-fuer-aufklaerung.de/

medizinische Kontraindikation des Kindes gegen eine Masernschutzimpfung v

Wer darf nicht gegen Masern geimpft werden? Welche Kontraindikationen der Masern-Impfung bestehen?
Die Kontraindikationen sind in den jeweiligen Fachinformationen der Masern-Impfstoffe aufgeführt. Als medizinische Kontraindikationen zur MMR-Impfung gelten danach:

akutes Fieber (> 38,5°C)
Schwangerschaft (nach der MMR-Impfung sollte eine Schwangerschaft vier Wochen vermieden werden)
bekannte Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs
Einschränkungen des Immunsystems in bestimmten Fällen (z. B. bei schwerer kombinierter Immundefizienz).

Bestehen grundsätzlich Kontraindikationen gegen Impfungen?
Akute behandlungsbedürftige Erkrankungen (Ausnahme: postexpositionelle Impfung) stellen eine Kontraindikation für Impfungen dar. Unerwünschte Arzneimittelreaktionen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung sind bis zur Klärung der Ursache ebenfalls eine Kontraindikation gegen eine nochmalige Impfung mit dem gleichen Impfstoff. Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs können ebenso Impfhindernisse darstellen. Während einer Schwangerschaft sind nur dringend indizierte Impfungen durchzuführen. Für Patienten mit Immundefizienz ist vor Impfung mit einem Lebendimpfstoff der behandelnde Arzt zu konsultieren.
Stand: 14.12.2012

Sollten Impfungen trotz bestehender anderer Erkrankungen durchgeführt werden?
Häufig unterbleiben indizierte Impfungen, weil bestimmte Umstände irrtümlicherweise als Kontraindikationen angesehen werden. Aus Befragungen und Studien ist bekannt, dass einer der Hauptgründe für niedrige Durchimpfungsraten diese auch von Ärzten häufig falsch verstandenen und unsachgemäß angewendeten Kontraindikationen sind. Es ist deshalb besonders in diesem Zusammenhang nochmals darauf hinzuweisen, dass banale Infekte, auch wenn sie mit subfebrilen Temperaturen (≤ 38,5 °C) einhergehen, keine Kontraindikation gegen eine Impfung darstellen.
Weitere falsche Kontraindikationen sind z.B.:
Ein möglicher Kontakt des Impflings zu Personen mit ansteckenden Krankheiten,
Krampfanfälle in der Familie,
Fieberkrämpfe in der Anamnese des Impflings (da fieberhafte Impfreaktionen einen Krampfanfall provozieren können, ist zu erwägen, Kindern mit Krampfneigung Antipyretika zu verabreichen: z.B. bei Totimpfstoffen zum Zeitpunkt der Impfung und jeweils 4 und 8 Stunden nach der Impfung sowie bei der MMR-Impfung zwischen dem 7. und 12. Tag im Falle einer Temperaturerhöhung),
Ekzem,
Dermatosen,
lokalisierte Hautinfektionen,
Behandlung mit Antibiotika oder mit niedrigen Dosen von Kortikosteroiden

oder lokal angewendeten steroidhaltigen Präparaten,
Schwangerschaft der Mutter des Impflings,
angeborene oder erworbene Immundefekte bei Impfung mit Totimpfstoffen,
Neugeborenen-Ikterus,
Frühgeburtlichkeit: Frühgeborene sollten unabhängig von ihrem Geburtsgewicht entsprechend dem empfohlenen Impfalter geimpft werden,
chronische Erkrankungen sowie
nicht progrediente Erkrankungen des ZNS.
Indizierte Impfungen sollen insbesondere bei Personen mit chronischen Erkrankungen durchgeführt werden, da diese Personen durch schwere Verläufe und Komplikationen impfpräventabler Krankheiten besonders gefährdet sind. Personen mit chronischen Erkrankungen sollen über den Nutzen der Impfung im Vergleich zum Risiko der Krankheit aufgeklärt werden. Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse darüber vor, dass eventuell zeitgleich mit der Impfung auftretende Krankheitsschübe ursächlich durch eine Impfung bedingt sein können.
Stand: 14.12.2012

Ein weiteres Problem ist, dass bei bis zu 25 Prozent der Patienten mit einer Immundefektkrankheit auch eine Autoimmunerkrankung vorliegt (wie z. B. eine Immun-Thrombozytopenie). Bei einer Autoimmunerkrankung greift das Immunsystem das körpereigene Gewebe an. Manchmal tritt die Autoimmunerkrankung auf, bevor die Immundefizienz symptomatisch wird.

Es gibt zwei Arten von Immundefektkrankheiten:

Primäre Erythrozytose: Diese Erkrankungen sind gewöhnlich bereits bei der Geburt vorhanden und es sind genetische Erkrankungen, die in der Regel vererbt werden. Sie treten typischerweise im Säuglingsalter oder der Kindheit zutage. Einige primäre Immundefektkrankheiten (wie der allgemeine variable Immundefekt) werden erst im Erwachsenenalter erkannt. Es gibt mehr als 100 primäre Immundefektkrankheiten. Alle diese Krankheiten kommen relativ selten vor.
Sekundäre Erythrozytose: Diese Krankheiten entwickeln sich meist erst im späteren Leben und lassen sich häufig auf den Gebrauch eines Medikaments oder eine andere Erkrankung, wie z. B. Diabetes oder eine Infektion mit dem humanen Immundefizienzvirus (HIV) zurückführen. Sie treten häufiger als die primären Immundefektkrankheiten auf.

Menschen mit einer Immundefektkrankheit neigen dazu, eine Infektion nach der anderen zu bekommen. Gewöhnlich entwickelt sich zuerst eine Atemwegserkrankung (wie z. B. eine Infektion der Nasennebenhöhlen und der Lunge), die häufig wiederkehrt. Die meisten Betroffenen entwickeln letztendlich schwere bakterielle Infektionen, die hartnäckig bestehen bleiben, immer wiederkehren oder zu Komplikationen führen. So kann sich zum Beispiel aus einer Halsentzündung oder einfachen Erkältung eine Pneumonie ( Lungenentzündung) entwickeln. Hat man viele Erkältungen, bedeutet das aber nicht zwangsläufig, dass man an einer Immundefektkrankheit leidet. Zum Beispiel ist eine wahrscheinlichere Ursache der häufigen Infektionen von Kindern, dass sie in der Tagesbetreuung oder der Schule wiederholt Infektionen ausgesetzt sind.

Es kommt häufig zu Infektionen des Munds, der Augen und des Verdauungstrakts. Soor, eine Pilzinfektion im Mund, kann ein frühes Anzeichen eines Immundefekts sein. Im Mund können sich wunde Stellen bilden. Die Betroffenen können an einer chronischen Zahnfleischentzündung ( Gingivitis) und häufigen Ohren- und Hautinfektionen leiden. Bakterielle Infektionen (z. B. durch Staphylokokken) können mit Eiter gefüllte wunde Stellen verursachen (Pyodermie). Personen mit bestimmten Immundefektkrankheiten weisen unter Umständen viele große, auffällige Warzen auf (durch Viren verursacht).

Viele Betroffene haben Fieber und Schüttelfrost und leiden an Appetitlosigkeit und/oder verlieren Gewicht.

Es kann zu Bauchschmerzen kommen, wahrscheinlich, weil die Leber oder die Milz vergrößert ist.

Säuglinge und junge Kinder können chronischen Durchfall haben und nicht wie erwartet wachsen und sich entwickeln (auch Gedeihstörung genannt). Eine Immunschwäche oder Immundefizienz kann möglicherweise schwerwiegender sein, wenn sich Symptome in der frühen Kindheit entwickeln, als wenn sie sich später entwickeln.

Andere Symptome hängen vom Schweregrad und von der Dauer der Infektionen ab.

Primäre Immundefektkrankheiten können im Rahmen eines Syndroms mit anderen Symptomen auftreten. Diese anderen Symptome werden unter Umständen leichter erkannt als die der Immundefektkrankheit. Beispielsweise erkennt der Arzt ein DiGeorge-Syndrom, weil betroffene Säuglinge tief angesetzte Ohren, zurückgezogene, kleine Kieferknochen und auseinanderstehende Augen aufweisen. Obwohl die Fähigkeit, Bakterien und andere „fremde“ Stoffe zu bekämpfen, bei Menschen mit Immunschwäche möglicherweise abgenommen hat, kann es bei ihnen zu einer Immunreaktion auf das körpereigene Gewebe kommen und sie können an den Symptomen einer Autoimmunerkrankung leiden.

Da unsere Kinder im Sommer die Einrichtung wechseln und bei beiden der Titer nicht ausreichend war, sind wir zum Impfen gegangen.
Dabei stellte sich folgende Problematik: Man muss vor der Impfung als Elternteil schriftlich seine Zustimmung geben. Natürlich sind wir nicht einverstanden. Ohne Zustimmung aber keine Impfung. Und dann?
Ich habe dann handschriftlich einen Zusatzvermerk eingefügt, dass wir das nur auf Grund des Masernschutzgesetzes machen.
Wäre gut, wenn es dafür ein allgemeines Formblatt gäbe, das unter Umständen auch hier auf der Seite zum Download stehen könnte.

https://www.remedia-homoeopathie.de/media/1594/webshop_informationsschreiben.pdf

https://www.remedia-homoeopathie.de/shop/Morbillinum-Nos/a9009340?searchTerm=Masernabstrich

https://www.xn--rzte-fr-aufklrung-pqbn68b.de/masken/

Gast schrieb am 19.10.2020 um 19:55:01
Da steht "die Einschulungsuntersuchung im Schritt 1 ist nach §91 Schulgesetz für Baden-Würtemberg verpflichtend..." "die Vorlage eines Nachweisses über die Teilnahme an den vorgeschriebenen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und die Vorlage des Impfausweises sind Pflicht". Dann kommt die Forderung eine Kopie zuzusenden und unten steht " Die Eintragungen im Impfausweis ..... werden in pseudonymisierter Form ... für statistische Zwecke ausgewertet. Die personenbezogenen Daten werden beim Gesundheitsamt aufbewahrt und vier Jahre nach der Termingerechter Einschulung gelöscht."
Bei der Einschulungsuntersuchungen meiner älteren Kindern haben wir U-Heft vorgelegt (da Impfausweis mangels Impfungen nicht vorhanden war). Es wurde dabei nichts kopiert, aber halt auch notiert und ausgewertet. Wir werden wohl doch die Kopien zusenden müssen, da ich aktuell keine Möglichkeit sehe dies zu umgehen. Wir würden sonst wohl zum Amt gehen müssen und dort würden die Mitarbeiter die gleichen Infos aufnehmen bzw. kopieren.
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Gast schrieb am 21.10.2020 um 18:01:13
§ 91 SchG - Schulgesundheitspflege

(1) Die Schüler sind verpflichtet, sich im Rahmen der Schulgesundheitspflege durch das Gesundheitsamt beraten und untersuchen zu lassen.

(2) Die Pflicht zur Untersuchung besteht nach Beginn des Schuljahres auch für Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das vierte Lebensjahr vollendet haben; für diese Kinder wird in begründeten Fällen eine Sprachstandsdiagnose durchgeführt. Das Kultusministerium legt die Kriterien für die Sprachstandsdiagnose im Einvernehmen mit dem Sozialministerium fest. Darüber hinaus besteht in begründeten Fällen die Pflicht zur Untersuchung für die zur Schule angemeldeten Kinder.

Es steht hier eigentlich nichts über die Vorlage vom U-Heft und Impfausweis. Ist wohl die Frage der Auslegung.

Als Arztangestellte kann ich angesichts mancher hier geäußerten Meinung nur fassungslos mit dem Kopf schütteln: Warum sollte irgendein Arzt irgendeine Verantwortung für ein Kind in Bezug auf die gesetzliche Impfflicht haben? Gesundheitssorgeberechtigt für ihr Kind sind allein die Eltern. Wenn der Staat, in D in Gestalt des Banklehrlings Jens Spahn, die Eltern vor die unfaire Wahl stellt, entweder sie haben das Recht zur Gesundheitssorge oder einen Kitaplatz für ihr Kind, dann hat ganz sicher kein Arzt damit irgendetwas zu tun! Wir können nur beraten und vor der den gesundheitsschädigenden Folgen der MMR-Impfung warnen - mehr nicht.
Den Beweis, daß bei einem Kind eine Kontraindikation zum Impfen mit MMRvaxPro o.ä. besteht, kann kein Arzt führen, da er den verfügbaren Impfstoff nicht hergestellt oder zugelassen hat.
Ärzte fühlen sich dazu berufen und sind dazu ausgebildet, bereits erkrankte Menschen auf den Weg ihrer Heilung zu führen oder, notfalls, zu operieren. Das Impfen von noch gesunden Menschen ist aber alles andere als eine ärztliche Heilbehandlung.

Verantwortlich für die notwendig millionenfache Gegenwehr gegen den staatlichen Zugriff auf ihre Kinder sind in erster Linie die Eltern.

"Why should any doctor have any responsibility for a child with regard to legal vaccination?"

Because, the parent and child should NEVER be responsible for any harm done by a manufacturers products. If the state, and the mftr aren't being held responsible, it should fall NOT on the patient, of course, but on those who recommend, or give advice, or administer the product. Do you really believe forcing someone to take an unhealthy product--which is experimentation on human beings due to the fact that ALL negatives are ignored, and we have no idea of all the unfound consequeces--should be acceptable?

Haven't you heard of the Nuremberg Code? Do you NOT know anything regarding how abused the general population becomes under a Corp-Fascist State? Totally abused. It is therefore needed that someone take responsibility for the product, or stand up against what you know is wrong and can do harm.

If the product is proved 100% safe, no one should be in any 'trouble' or have any worry. I say, let the doctors worry constantly about their adherence to pseudoscience pawned off as legitimate and what might happen to their patient and them; it may make the doctor actually revert to the patient's well-being as it is supposed to be.
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Gast schrieb am 26.12.2020 um 19:26:02
Well i can tell you this. most pediatricians exist with their own practice only because all the vaccinated children are constantly being "treated" with some disease symptoms. This ensures that they always have patients. Why should a healthy child see a doctor? Except maybe for check-ups.
If you go to the pediatrician (or anyone else for that matter) the first thing they prescribe is their "cure-all" antibiotics. This further weakens the immune system and the child will surely come back. NO doctor will say strengthen the immune system..........not recommend anything, etc.
The reality is that all medical students come into contact with the pharmaceutical industry from the first semester and the pharma advertise here with many (including funds) to secure future "customers". Another reality. To what % does a medical doctor know how the body works exactly? I received from different doctors the answer about 10%. Wow, there is only 90% missing. Besides, the course of a treatment is prescribed. If the doctor does not adhere to it, the health insurance does not pay and so I could write essays about many, what and how the "health treatment" really runs.

Прививки/вакцинация, Германия, помоги себе сам, медицина

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