Некоторые дополнения к 7000а знакам Сумленного - 167 ст. УК ФРГ

Aug 22, 2012 13:20

Поскольку у Сумленного (sumlenny), который писал, что
"..Там и так около 7000 знаков, это много....Это объективные законы жанра. В 7000 знаков не впихнешь over 9000 случаев..."
"это не статья, это блог, т.е. там даже большая эмоциональность допустима, чем в колонке."
знаковый лимит в его блогостатье (а две блогостатьи в сумме 14 тыс. знаков видимо не охота ему писать/нет времени/недосук;-)) - в частности вообще ссылок нет хоть на нем. СМИ - я чуток восполнил сей пробел. Под катом - СМИ

И парочка моментов, которые не осветил Сумленный (видимо это ему не важно;-):
  1. полицейский, который безобразничал в церкви, не только штраф заплатил. Он еще как работы лишился за подобное поведение так и статуса "чиновник".
  2. Andreas Roy получил 17 месяцев тюрьмы (Сумленный приятеля его Christian Arnhold упоминал)
  3. Отсутствие людей в церкви , когда sex-фотки делались голых в церкви, не имеет значения, т..к закон (статьей 167 УК ФРГ) защишает религиозные чувства граждан.
Upd. 0 -
если применить кривую логику Сумленного, по словам которого возможно ложь через умолчание. То по этой кривой логике - Сумленный также соврал через умолчание. А вот и его реплика



sumlenny

22 August 2012, 13:59:44 UTC
Лавров и Лукашевич солгали через умолчание, сославшись на максимальные уголовные наказания, но не упомянув, что они никогда не применяются.



http://www.welt.de/print-welt/article646090/Erneut-Gefaengnisstrafen-fuer-Kirchenstoerer.html
12.04.05Erneut Gefängnisstrafen für Kirchenstörer

Randale in der Hedwigs-Kathedrale und in der Marienkirche: Andreas Roy muß für 17 Monate hinter Gitter, Christian Arnhold zehn Monate Von Michael Mielke

"Vielleicht kommt die Richterin ja auch mit einem Freispruch raus", sagte Kirchenstörer Andreas Roy unmittelbar vor der Urteilsverkündung. "Immerhin, die Sache ist in Gottes Hand." Wenn er das wirklich ernst meinte, müßte der 45jährige nun auch das Urteil der Tiergartener Amtsrichterin akzeptieren: 17 Monate Gefängnis wegen Störungen von Religionsausübung und einer Trauerfeier. Der 30 Jahre alte Sozialhilfeempfänger Christian Arnhold bekam zehn Monate.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/gerichtsurteil-sex-in-der-kirche-polizist-verliert-beamtenstatus-1.1094847
..
Alles andere als andächtig war es am Silvestermorgen 2010 in der barocken Pfarrkirche im oberbayerischen Rennertshofen zugegangen. Ein damals 26 Jahre alter Polizist hatte sich auf der Empore der schönen Kirche während eines Rosenkranz-Gebetes lautstark mit seiner Freundin vergnügt.

Die Haushälterin des Pfarrers ging schließlich auf die Empore und erwischte das Paar in flagranti. Von einem handfesten Skandal war die Rede. Eine Anzeige gegen das Pärchen war die Folge.

Kurz darauf flatterte dem Mann ein Strafbefehl wegen Störung der Religionsausübung ins Haus. Das war damals aber noch nicht alles. Zudem wurde dem Polizisten auch Unterschlagung und Verwahrungsbruch vorgeworfen. Es ging darum, dass eine Frau auf der Dienststelle eine Schreckschusspistole abgegeben hatte. Der Angeklagte nahm die Waffe entgegen und füllte aber die entsprechenden Formulare nicht richtig aus. Später nahm er die Pistole auch noch mit nach Hause. Der damals 26-Jährige akzeptierte damals auch beide Strafbefehle, aber die Geschichte war noch immer nicht ganz zu Ende.

Denn nun musste sich das Verwaltungsgericht mit der disziplinarrechtlichen Seite des Falls befassen. Konkret wurde über die Frage verhandelt: Darf der Polizist nach diesen Aktionen im Staatsdienst bleiben - oder nicht?

Das Gericht sagte ganz klar Nein. Das Verhalten des Mannes habe das Ansehen der Polizei hochgradig geschädigt, entschieden die Richter. Das amouröse Verhalten des Mannes spielte dabei allerdings weniger eine Rolle. Das Gericht stützte sich viel mehr auf das Waffenvergehen. Mit seiner Entscheidung folgt es der Auffassung des Freistaats Bayern. Dieser hatte beantragt, den Mann dauerhaft aus dem Dienst zu entfernen.

Strafrechtlich ist der Vorfall bereits erledigt. Der Mann hat einen Strafbefehl wegen Unterschlagung und Verwahrungsbruch sowie Störung der Religionsausübung über 140 Tagessätze zu 60 Euro - insgesamt 8400 Euro - erhalten und auch akzeptiert

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.bayern-memmingen:-verurteilung-wegen-nacktfotos-in-kirche.c8d15844-b323-41dd-b678-b1a08e19b80c.html

MEMMINGEN - Wegen Nacktfotos in der Ottobeurer Basilika sind ein Aktmodel und ein Hobby-Fotograf verurteilt worden. Sie haben durch ihr Verhalten die Religionsausübung gestört.

Die 46-jährige Memmingerin und der sechs Jahre jüngere Fotograf aus Oberbayern wurden am Donnerstag wegen Störung der Religionsausübung zu je 30 Tagessätzen verurteilt. Die arbeitslose Frau muss 900 Euro zahlen, der Fotograf 1.800 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Die Frau argumentierte vor dem Amtsgericht Memmingen, Nacktheit in der Kirche sei so ungewöhnlich nicht. Schließlich habe doch auch Michelangelo so manche Figur ganz ohne Kleidung gemalt. Staatsanwalt Andreas Rossa sowie die Richterin ließen dieses Argument nicht gelten. „Michelangelo hat aber auch gewisse Stellen verdeckt und mit seinen Bildern einen anderen Zweck verfolgt“, sagte der Staatsanwalt.

Ins Rollen gekommen war der Fall durch eine anonyme Anzeige. Der angeblich gläubige Katholik will zufällig in einer gebührenpflichtigen Kontaktbörse im Internet auf die Bilder gestoßen sein.

Der Fotograf und die Frau gaben für die Wahl der Basilika ganz profane Gründe an. Wegen der Kälte seien vom Wald bei Ottobeuren auf die Kirche ausgewichen. Kennengelernt hatten sich die beiden in einem Internet-Sexforum.

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Memmingen_3-Ds-223-Js-68810_Anfertigung-von-Aktfotos-in-einer-Kirche-ist-eine-Straftat.news10989.htm

Amtsgericht Memmingen, Urteil vom 25.01.2011
- 3 Ds 223 Js 688/10 -
Anfertigung von Aktfotos in einer Kirche ist eine Straftat
Amtsgericht Memmingen verurteilt Pärchen wegen Störung der Religionsausübung

Das Amtsgericht Memmingen hat ein Pärchen der Störung der Religionsausübung für schuldig befunden und es zu einer Geldstrafe von jeweils 30 Tagessätzen verurteilt. Das Pärchen hatte im Dezember 2009 Fotoaufnahmen in der katholischen Basilika der Benediktinerabtei Ottobeuren gefertigt, auf denen die Frau nur mit einem geöffneten Mantel bekleidet beziehungsweise vollständig unbekleidet abgebildet war.

Das Pärchen hatte sich mit dem Argument verteidigt, dass sie spontan die Klosterkirche genutzt hätten, da es in dem benachbarten Waldstück, in dem das Fotoshooting eigentlich hätte stattfinden sollen, zu kalt gewesen sei. Zudem hätten sie niemanden gestört, weil sie während der Fotoaufnahmen allein in der Kirche gewesen seien.
Störung der Religionsausübung

Das Amtsgericht ließ diese Argumentation nicht gelten und stellte fest, dass sich der Störung der Religionsausübung gemäß § 167 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch strafbar macht, wer unbekleidet Fotoaufnahmen in einer Kirche anfertigt. Nach dieser Strafvorschrift kann derjenige, der an einem Ort, der dem Gottesdienst einer Kirche oder anderen Religionsgesellschaft dient, beschimpfenden Unfug verübt, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Fotos im Internet veröffentlicht

Es komme nicht darauf an, ob während der Aufnahmen andere Menschen in der Kirche gewesen seien, denn das Gesetz schütze das Religionsempfinden der Bürger. Zudem hatten die Angeklagten die Aktfotos in ihren Profilen auf einem Seitensprung-Portal im Internet veröffentlicht.
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Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

jj_:sumlenny, brd

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