Вот и наступило время для определенного круга любителей футбола для сбора и просмотра. Просмотр возможен в местах паблик вьювинг - места сбора енного кол-ва людей на площадях, в пивных барах, кабачках и прочих местах с (не) проекторами биг-бордами. Паблик Вювинг в Германии без оплаты за вход и без принуждения к покупке еды/питья не предполагает оплаты пошли ФИФАе. Зато иные требователи пошлин могут оные востребовать: как
GEZ (организация по сбору пошлин в домхозяйствах за аппараты приема вещания (в том числе с интернет-доступом)), так и
GEMA (организация в Германии по защите прав композиторов/музыкантов, которые непосредственно или через своих представителей - члены данной организации ). Причем GEMA, судя по сообщению в СМИ, может теоретически востребовать пошлину за просмотр футбола даже у частных на даче в кругу друзей, которые своих друзей привели;-) в связи с тем, что там де национальные гимны исполняются и интервью даются.
Если за Паблик-Вьювинг изымаются;-) деньги за вход , то тогда учредители мошной потрясти должны как для ФИФА так и для GEZ, GEMA . Oтели, бары, рестораны в ФИФА не платят, в - GEZ (если ранее не регистрировали аппарат приема вещания ), GEMA (были скидки) - платят.
http://archiv.magnus.de/geraete/artikel/fussball-wm-mit-dem-projektor-gema-lizenzaerger-droht-auch-privatleuten.htmlAuch für Fußballgucken mit Freunden im Garten gibt es Regeln. Zwar ist meist keine Lizenz nötig, um während der Fußball-Weltmeisterschaft die Spiele zu gucken. Sie dürfen aber keinen Eintritt verlangen - sonst handeln sie sich Ärger ein. "Es gilt, zwei Dinge zu unterscheiden", sagte Rechtsanwältin Astrid Auer- Reinsdorff aus Berlin in einem Gespräch mit dem dpa-Themendienst. Der Fußball-Weltverband FIFA fordere unter Umständen kostenpflichtige Lizenzen für Live-Übertragungen. Nach deutschem Recht sei das aber nur möglich, wenn der Besuch der Veranstaltung Geld kostet.
Auch wenn sich viele an einem Ort versammeln, ist die Grenze zum "Public Viewing" deshalb nicht unbedingt überschritten. "Ich kann auch eine unüberschaubare Menge von Menschen in meinem Garten zusehen lassen. Eine Lizenz von der FIFA benötige ich ohne das Kassieren von Eintrittsgeldern trotzdem nicht", sagte die Expertin. Aus diesem Grund dürften auch Kneipiers ohne Probleme Fußballübertragungen zeigen, wenn sie kein Eintrittsgeld verlangen.
Privatleute oder Wirte können GEMA-pflichtig werden
Ob Privatleute oder Wirte: Beide könnten unter Umständen aber GEMA-pflichtig werden, sagte Auer-Reinsdorff - also Abgaben für die Wahrung von Urheberrechtsansprüchen zahlen müssen. "Das ist eine einmalige Abgabe pro Fernseher, die rund 25 Euro beträgt." Für Großbildschirme werden 96,58 Euro fällig.
Diese Tarife gelten laut GEMA für "Public Viewing ohne Veranstaltungscharakter", also für Bars, Biergärten oder den Einzelhandel. "Geräte, die das ganze Jahr über aufgestellt und angemeldet sind, müssen für die Übertragung der Weltmeisterschaft nicht zusätzlich lizenziert werden", erklärt die GEMA auf ihrer Homepage.
Sobald ausdrücklich für die Veranstaltung geworben und für die Übertragung Eintrittsgeld genommen wird sowie etwa eigens Imbissstände hinzukommen, stuft die GEMA das als "Public Viewing mit Veranstaltungscharakter" ein - die Tarife sind hier von der Größe abhängig. Es zählt der Unterschied zwischen privater und öffentlicher Veranstaltung, eine rechtlich verbindliche Zahl gibt es aber nicht. "Entscheidend ist: Je mehr Leute gemeinsam gucken, desto eher besteht zwischen den Anwesenden keine persönliche Beziehung mehr." Und das unterscheide eine öffentliche von einer privaten Veranstaltung. Wer also als Privatmann ein größeres Treffen organisiert, bei dem Freunde wiederum Freunde mitbringen, müsste sich an die GEMA wenden.
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http://dehogasb.de/FussballWM2010_100310.pdfFakten und Konditionen zur TV-Übertragung der
Fußball-WM 2010 in Hotellerie und Gastronomie
(Stand: 10. März 2010)
Vom 11.Juni bis 11. Juli 2010 findet die Fußball-Weltmeisterschaft statt. Die besten
Fußballer der Welt treffen in Südafrika aufeinander. Für Hoteliers und Gastronomen
ist die Fußball-WM wiederum eine Chance, ihren Gästen ein unvergessliches Live-
Erlebnis der 64 EM-Spiele (davon 46 im öffentlich-rechtlichen Fernsehen bei
ARD/ZDF, darunter alle Spiele der deutschen Mannschaft bzw. alle 64 bei Sky) in
toller Atmosphäre zu bieten. Runter vom Sofa, rein in die Gastronomie - zum
mitfiebern, diskutieren und gemeinsam feiern. Damit Sie bei der Übertragung der
WM-Spiele in Ihren Restaurants, Hotels oder Biergärten nicht ins Abseits geraten,
sollten Sie folgende Regeln beachten:
I. Konditionen der FIFA für Public Viewing
Die TV-Übertragungsrechte für die WM 2010 liegen bei der FIFA. Nach dem
„FIFA-Reglement für Public-Viewing-Veranstaltungen“ muss für die TV-Übertragung
in Hotellerie und Gastronomie grundsätzlich weder eine Gebühr gezahlt, noch
eine Lizenz beantragt werden. Die Fußballpartys im Juni/Juli 2010 sind somit
gesichert.
Eine kostenpflichtige Lizenz ist hingegen erforderlich, wenn es sich um eine
Veranstaltung zu gewerblichen Zecken handelt. Eine solche liegt vor, wenn für die
Vorführung der Übertragung direkt oder indirekt (z.B. Verzehrzwang) Eintrittsgelder
verlangt oder Sponsoren eingebunden werden. Sponsoren dürfen dabei
grundsätzlich nur die offiziellen FIFA-Marketingpartner sein bzw. lokale Sponsoren,
die von der FIFA nicht als Konkurrenten eines FIFA-Marketingpartner angesehen
werden.
Die Lizenzgebühr für gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen beträgt pro
Veranstaltung mindestens 1.000 Dollar = ca. 678 Euro (bei einer Zuschauerkapazität
von bis zu 1.000 Personen).
Nähere Informationen zu kostenpflichtigen, gewerblichen Veranstaltungen sind dem
„FIFA-Reglement für Public-Viewing-Veranstaltungen“ zu entnehmen unter:
http://de.fifa.com/worldcup/organisation/publicviewing/index.htmlII. Konditionen der GEZ
Nur wer erstmalig einen Fernseher/Großbildschirm für die Zeit der Fußball-WM 2010
aufstellt, muss dies der GEZ anzeigen und für zwei Monate die Gebühren von
Seite 2 DEHOGA aktuell zur Fußball-WM 2010
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband), Am Weidendamm 1A,
10117 Berlin, Fon 030/72 62 52-0, Fax 030/72 62 52-42, info@dehoga.de, www.dehoga.de,
Ansprechpartner: RA Stephan Büttner
insgesamt 35,96 Euro zahlen. Die GEZ erhebt die Rundfunkgebühr, mit der die
Programme der öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD/ZDF finanziert werden.
III. Konditionen der GEMA
Nur wer erstmalig einen Fernseher/Großbildschirm für die Zeit der Fußball-WM 2010
aufstellt, muss dies auch der GEMA anzeigen (mindestens 3 Tage vorher) und
entsprechende Urheberrechtsgebühren zahlen. Da bei den Übertragungen der WMSpiele
auch der WM-Song, die Nationalhymnen und in den Pausen Werbung mit
Musik sowie Kommentare der Reporter öffentlich wiedergegeben werden, haben
auch die Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL und VG Wort urheberrechtliche
Ansprüche.
GEMA-Sondertarif für Fußball-WM
Der DEHOGA Bundesverband konnte mit der GEMA einen Sondertarif für die Zeit
vom 11. Juni bis 11. Juli 2010 anlässlich der Fußball-WM zu folgenden,
vergünstigten Konditionen vereinbaren:
Gebühren für GEMA, GVL und VG Wort für Verbandsmitglieder (inkl. des 20 %igen
Nachlasses):
a) Fernsehgeräte: 20,00 Euro netto pro Fernsehgerät
b) Großbildschirme: 77,26 Euro netto für eine beschallte Fläche bis 100 m²
115,30 Euro netto für eine beschallte Fläche über 100 m²
Anmerkungen zu den GEMA-Konditionen
Der günstige Tarif für Fernsehgeräte kommt bis zu einer Bilddiagonale von
einschließlich 106 cm zur Anwendung. Ist die Bilddiagonale größer als 106 cm, so
gilt der Großbildschirmtarif.
Für Betriebe, die erstmalig einen Fernseher in einem Veranstaltungsraum aufstellen,
für den bereits ein GEMA-Vertrag über Tonträgermusik nach den Vergütungssätze
M-U oder über Live-Musik nach den Vergütungssätzen U oder U-T besteht, ist eine
normale TV-Anmeldung nach dem allgemeinen Fernsehtarif für die Dauer von 2
Monaten sogar noch etwas günstiger. In diesem Fall betragen die Gebühren für
GEMA, GVL und VG Wort für Verbandsmitglieder (inkl. des 20 %igen Nachlasses)
16,40 Euro netto pro Fernsehgerät.
Mit den genannten Tarifen ist nur die Wiedergabe von Fernsehsendungen zur
Unterhaltung ohne Veranstaltungscharakter und ohne Tanz abgegolten. Wird zum
Beispiel vor oder nach der Fernsehübertragung Unterhaltungsmusik mit Tonträgern
gespielt, dann handelt es sich um eine Veranstaltung, die jeweils separat nach den
Vergütungssätzen M-U I angemeldet und abgerechnet werden muss (nach der
Größe des Veranstaltungsraumes und der Höhe des Eintrittsgeldes).
IV. Konditionen von Sky
Der DEHOGA befindet sich schon seit längerer Zeit in Gesprächen mit Sky (vormals
Premiere), um vergünstigte Konditionen für Verbandsmitglieder zu vereinbaren. Eine
Entscheidung wir vermutlich nicht vor Mitte April 2010 fallen.
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http://www.gema.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/?tx_ttnews[tt_news]=912&tx_ttnews[backPid]=76&cHash=5bf44441fc GEMA bietet Sondertarif zur Fußball-WM
„'54, '74, '90, 2010“
: 21.05.10
Pünktlich zur Fußballweltmeisterschaft bietet die GEMA einen Sondertarif für Gaststätten, Einzelhändler und Interessenten, die eigens zum Sportereignis des Jahres einen Bildschirm oder eine Leinwand in ihren Gasträumen oder Läden aufstellen möchten.
Rund um die Wettkämpfe gehört Musik zum festen Bestandteil der Fernsehübertragungen. Auch in diesem Sommer werden WM-Songs wie „'54, '74, '90, 2010“ und viele andere Fußballhits für Stimmung sorgen. Wird Musik im Rahmen von Public-Viewing-Angeboten wiedergegeben, benötigt der Veranstalter eine Lizenz von der GEMA, unabhängig davon, ob für seine Veranstaltung eine Lizenz der FIFA erforderlich ist. Auch die Beiträge der Journalisten und Sportreporter sind urheberrechtlich geschützt. Die Wahrnehmung dieser Rechte hat die VG Wort der GEMA übertragen. Von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) hat die GEMA ebenfalls ein Inkassomandat erhalten. Damit können Veranstalter schnell und einfach all diese Rechte aus einer Hand erwerben, wenn sie während der Weltmeisterschaft Public Viewing anbieten möchten.
Die GEMA unterscheidet im Wesentlichen zwei Formen der Übertragungen: Public Viewing mit und ohne Veranstaltungscharakter.
Public Viewing ohne Veranstaltungscharakter
Wiedergaben ohne Veranstaltungscharakter gelten für Gasträume und den Biergarten eines Lokals, den Einzelhandel oder ähnliche öffentliche Orte, die für die Zeit der Fußball-WM Fernseher, Großbildschirme oder Leinwände aufstellen. Gäste, Kunden oder Passanten können die Spiele dadurch bei Interesse verfolgen. Fernsehgeräte werden dabei je Gerät lizenziert, Großbildschirme, Leinwände und ähnliches nach der Größe des Raums. Die GEMA bietet für die komplette Zeitspanne vom 11. Juni bis 11. Juli 2010 die Nutzung der erforderlichen Rechte zum günstigen Sondertarif an:
Vergütung je Fernsehgerät: EUR 25,01
Vergütung bei Großbildschirmen (ab 106 cm Bildschirmdiagonale): bis 100 qm Raumgröße: EUR 96,58
Vergütung bei Großbildschirmen in Räumen größer als 100 qm: EUR 144,12
Darin sind 26 Prozent im Auftrag der Gesellschaft für Leistungsschutzrechte und 20 Prozent der VG WORT bereits enthalten. Gesamtvertragsmitglieder erhalten auf die genannten Tarife 20 Prozent Nachlass. Hinzu kommen 7 Prozent Umsatzsteuer.
Geräte, die das ganze Jahr über aufgestellt und angemeldet sind, müssen für die Übertragung der Weltmeisterschaft natürlich nicht zusätzlich lizenziert werden.
Public Viewing mit Veranstaltungscharakter
Public Viewing mit Veranstaltungscharakter wird nicht von diesem Sondertarif abgedeckt. Solch eine Veranstaltung wird in der Regel explizit beworben, es wird oft Eintrittsgeld oder ein sonstiges Entgelt erhoben und es gibt zusätzliche Angebote wie Getränke- und Imbissstände. Oft findet auch ein musikalisches Programm rund um die Übertragungen statt. Diese Veranstaltungen fallen aus dem Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs und müssen daher einzeln angemeldet werden.
Die Tarife richten sich hier, wie bei allen Veranstaltungen mit Musik, grundsätzlich nach der Größe des Raums und der Höhe des Eintrittsgeldes. Dabei sollten Veranstalter rechtzeitig mit den Mitarbeitern der GEMA Bezirksdirektionen sprechen, um die Art der Veranstaltung klären und die Kosten kalkulieren zu können. Die Ansprechpartner der GEMA Bezirksdirektionen findet man unter www.gema.de/plz-suche/.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über einer Million Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
Sie möchten immer auf dem Laufenden bleiben? Dann folgen Sie uns bei Twitter unter www.twitter.com/GEMAdialog, diskutieren Sie mit uns auf blog.gema.de oder besuchen Sie die GEMA bei MySpace unter www.myspace.com/GEMAdialog.
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http://de.fifa.com/worldcup/organisation/publicviewing/licencefee.htmlGebühren für kostenpflichtige gewerbliche Public-Viewing-Lizenzen der FIFA
* Einleitung
* Infos
* Lizenzgebühr
* FAQ
* Regulations for non-commercial
* Regulations for commercial
Die Gebühren für gewerbliche Public-Viewing-Lizenzen wird auf Grundlage der Zuschauerkapazität der jeweiligen Veranstaltungsorte berechnet.
Bewirbt sich ein Veranstalter für mehrere Veranstaltungsorte oder für mehr als eine Veranstaltung, so werden die Gebühren anhand der Summen für die verschiedenen Orte und die jeweiligen Zuschauerkapazitäten berechnet.
Die FIFA wird alle Einnahmen aus dem Verkauf gewerblicher kostenpflichtiger Public-Viewing-Lizenzen an die Offizielle Kampagne der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Südafrika 2010™, "20 Zentren für 2010", spenden. Durch den Fussball sollen die sozialen Verhältnisse verbessert werden, indem in ganz Afrika 20 neue Football-for-Hope-Zentren gebaut werden, die dem Gesundheitswesen, der Schulbildung und dem Fussball gewidmet sind. Die FIFA verzichtet auf die Zahlung von Lizenzgebühren für gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen, wenn es sich um Wohltätigkeitsveranstaltungen handelt.
Die unten angegebenen Gebühren stellen jeweils den Mindestbetrag dar, denn die FIFA leitet alle Gebühren an die gemeinnützige Kampagne weiter. Zusätzlich können höhere Gebührenzahlungen als Spenden geleistet werden.
Gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltung (wie in den FIFA-Regularien für öffentliche Veranstaltungen angegeben):
Zuschauerkapazität <1.000 = 1.000 USD
Zuschauerkapazität ≥1.000 = 2.000 USD
Zuschauerkapazität ≥5.000 = 4.000 USD
Zuschauerkapazität ≥10.000 = 8.000 USD
Zuschauerkapazität ≥20.000 = 14.000 USD
für jede Veranstaltung ohne Steuern und Einbehaltungen.
Für nicht gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen (entsprechend der FIFA-Regularien für öffentliche Veranstaltungen): Es werden keine Gebühren erhoben.
Die Gebühren werden mit Zugang der entsprechenden Zahlungsaufforderung von der FIFA fällig, in der das Konto angegeben ist, auf das der Veranstalter die Gebühr zu zahlen hat bzw. wie der Betrag per Kreditkarte zu begleichen ist.
Die Zahlungsmodalitäten werden dem Veranstalter von der FIFA per E-Mail zugesandt, nachdem ein Lizenzantrag online gestellt wurde und dieser von der FIFA geprüft wurde.
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http://de.fifa.com/worldcup/organisation/publicviewing/index.html Wir weisen darauf hin, dass das Online-System zur Beantragung von FIFA Public-Viewing-Lizenzen am Freitag, den 7. Mai 2010, geschlossen wurde und die FIFA keine weiteren Public-Viewing-Lizenzen mehr erteilt.
Verspätete Anträge
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Versuch, sich von nun an mit der FIFA in Verbindung zu setzen, um eine Lizenz zu erhalten, vergeblich wäre, denn die FIFA hat angesichts der zeitlichen Beschränkungen in Zusammenhang mit der schnell näher rückenden FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Südafrika 2010™ und der Dauer des Verfahrens für die Erteilung von Lizenzen keine Möglichkeit mehr, Public-Viewing-Lizenzen zu erteilen.
Wir bedauern daher, dass wir Ihnen nicht weiterhelfen können und bitten Sie, die FIFA im Zusammenhang mit verspäteten Anträgen weder anzurufen, noch sich auf andere Weise mit ihr in Verbindung zu setzen. Wir danken für Ihr Verständnis.
Deutschland
Sollten Sie eine nicht-gewerbliche Public-Viewing-Lizenz von der FIFA benötigen und vor dem Stichtag 7. Mai 2010 keinen Antrag an die FIFA gestellt haben, weisen wir darauf hin, dass Sie keine Lizenz der FIFA benötigen, um eine nicht-gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltung auszurichten. Sie müssen jedoch das FIFA-Reglement für nicht-gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltung anerkennen und einhalten, insbesondere in Bezug auf die Abwesenheit von Sponsoren und anderen Partnern bei Ihrer Veranstaltung. Bitte laden Sie das FIFA-Reglement für nicht-gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen auf dieser Seite herunter.
Bedenken Sie, dass Sie das Fernsehsignal des offiziellen Broadcasters für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Südafrika 2010™ auf dem Gebiet Ihres Landes nutzen müssen. Bitte folgen Sie dem Link
http://www.sporta.de/, um den Plan für die Spielübertragungen und das während Ihrer Veranstaltung zu nutzende Signal zu erfahren.
Wir weisen explizit darauf hin, dass diese Ausnahme NICHT für gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen gilt, für die eine FIFA-Lizenz vor dem 7. Mai 2010 eingeholt werden musste.
Bereits über das Online-System bei der FIFA eingereichte Anträge
Falls Sie vor dem genannten Stichtag über das Online-System einen Antrag gestellt haben, wird dieser von der FIFA noch bearbeitet werden. Sollte Ihr Antrag den Anforderungen FIFA entsprechen, werden Sie in Kürze eine Lizenz erhalten.
Bestimmte Länder
Sollten Sie eine Lizenz für ein Public-Viewing-Event in einem der unten aufgeführten Länder benötigen, so weisen wir darauf hin, dass Sie sich hierzu direkt an den offiziellen Broadcaster des entsprechenden Gebietes wenden müssen. In diesen Ländern ist keine weitere Lizenz seitens der FIFA erforderlich. Um weitere Informationen und Kontaktdetails zum offiziellen Broadcaster für Ihre Anfrage zu erhalten, klicken Sie auf 'Beantragung einer FIFA Public-Viewing-Lizenz'.
Frankreich
Es besteht eine Sondervereinbarung zwischen der FIFA und dem offiziellen Broadcaster für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Südafrika 2010™. Die Lizenz ist nur über TF1 zu erhalten, eine weitere Lizenz der FIFA ist nicht erforderlich.
Japan
Es besteht eine Sondervereinbarung zwischen der FIFA und dem offiziellen Broadcaster für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Südafrika 2010™. Eine Lizenz ist ausschließlich über die Organisation DENTSU, die die Rechte hält, zu erhalten. Eine weitere Lizenz der FIFA ist nicht erforderlich.
Niederlande
Es besteht eine Sondervereinbarung zwischen der FIFA und dem offiziellen Broadcaster für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Südafrika 2010™. Die Lizenz ist nur über VIDEMA zu erhalten, eine weitere Lizenz der FIFA ist nicht erforderlich.
Schweiz
SUISA ist die einzige Einrichtung in der Schweiz, die autorisiert ist, Lizenzen für Public-Viewing-Veranstaltungen in der Schweiz zu erteilen.
Schweden
Es besteht eine Sondervereinbarung zwischen der FIFA und dem offiziellen Broadcaster für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Südafrika 2010™. Die Lizenz ist nur über TV4 zu erhalten, eine weitere Lizenz der FIFA ist nicht erforderlich.