Очередной выигрыш процесса - земельный суд Мюнхена признал недействительным решение суда первой инстанции Мюнхена об изъятии одного номера Zeitungszeugen в январе 2009 года. характерно и обоснование,- наряду с очередным упоминанием наличия комментариев - сказано, что " всреднемобразованный" и интересующейся историей гражданин не воспримет издание как агитацию нацизма
http://www.welt.de/kultur/article3590636/Zeitungszeugen-gewinnt-erneut-einen-Prozess.html"Zeitungszeugen" gewinnt erneut einen Prozess
20. April 2009, 17:31 Uhr
http://www.zeitungszeugen.de/home/Beschlagnahmebeschluss für Zeitungszeugen aufgehoben!
Landgericht München erklärt Beschluss des Amtsgerichts München für rechtswidrig
Die 2. Strafkammer des Landgerichts München 1 hat heute den im Januar 2009 erlassenen Beschlagnahmebeschluss gegen zwei Beilagen der zweiten Ausgabe von Zeitungszeugen als rechtswidrig erklärt und aufgehoben. Es hat klargestellt, dass die Beilage einer Ausgabe des „Völkischer Beobachter“ aus dem Jahre 1933 und des Plakats „Der Reichstag in Flammen“ erkennbar der staatsbürgerlichen Aufklärung dient und rechtmäßig ist.
In der Begründung seines Urteils weist das Gericht darauf hin, dass Zeitungszeugen das Ziel staatsbürgerlicher Aufklärung verfolge, was sich unter anderem in der Auswahl der Kommentatoren und der sonstigen Beilagen zeige. „Dass das nachgedruckte Wahlplakat und der nachgedruckte „Völkische Beobachter“ Hakenkreuze und damit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen enthalten, ergibt sich aus dem Publikationskonzept; [Der Herausgeber] will gerade auf diese Weise - durch die Zurverfügungstellung von Nachdrucken - ein authentisches Bild von der Vergangenheit geben und so die Presse in der Zeit des Nationalsozialismus möglichst realistisch darstellen,“ so das Gericht.
Die damit verbundene Gefahr berechtige zwar zu einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Projekt. „Das Gesamtkonzept lässt jedoch erwarten, dass der durchschnittlich gebildete und geschichtlich interessierte Bürger sich in der gebotenen Distanz weiterbildet und die Zusammenhänge durch die Publikation verstehen und es nicht zu einem Missbrauch der abgedruckten Hakenkreuze kommen wird,“ so das Gericht.
Dr. Ulrich Michel, als anwaltlicher Vertreter des Herausgebers von Zeitungszeugen, erläutert, dass nach der Zivilkammer 21 des Landgerichts München nunmehr auch die zuständige Strafkammer die uneingeschränkte Rechtmäßigkeit des Projektes bestätigt hat. „Die Entscheidung der 2. Strafkammer ist abschließend; eine weitere Instanz gibt es nicht. Das Landgericht ist in allen Punkten der Rechtsauffassung des Verlages gefolgt. Die Begründungen des Freistaates Bayern bei der Beantragung der Beschlagnahme hat die Kammer als unzutreffend zurückgewiesen.“
Der Herausgeber von Zeitungszeugen, Peter McGee, sieht in dem Urteil einen weiteren Schritt zur Versachlichung der Debatte um das Projekt. „Unsere Absicht ist es, unseren Lesern die Möglichkeit zu geben sich durch das kommentierte Studium historischer Originaldokumente ein eigenes Urteil zu bilden. Das heutige Urteil verstehe ich daher vor allem als Plädoyer für einen offenen gesellschaftlichen Diskurs über dieses schwierige Kapitel der Deutschen Geschichte, “ so McGee.
Zeitungszeugen erscheint seit Januar 2009 wöchentlich. Die nächste Ausgabe kommt am kommenden Donnerstag bundesweit in den Verkauf.