Strafrechtliches Gutachten der Humboldt-Universität, Juristische Fakultät (уголовно-правововая экспертиза
многа букофф на немецком и юридич. терминофф:;-)) Но главное вот этот вывод
Gutachten der Humboldt-Universität zu Berlin - Professor Dr. Bernd Heinrich, Juristische Fakultät "...Ergebnis: Als Ergebnis der vorgenannten Untersuchung ist somit festzuhalten, dass ein strafbares Verhalten der Beteiligten nicht zu erkennen ist. Das Verhalten stellt weder ein strafbares Verbreiten von Propagandamitteln im Sinne des § 86 StGB noch ein strafbares Verwenden von Kennzeichen im Sinne des § 86a StGB dar. Infolge des Eingreifens der urheberrechtlichen Schranke des § 51 UrhG liegt zudem auch keine unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke, § 106 UrhG, vor...."
Нет никаких противоправных действий при переиздании газет.