Переиздание газет времен Гитлера - история набирает обороты

Jan 23, 2009 21:48

история с переизданием газет времен Гитлера набирает обороты: "Völkischer Beobachter"  по сообщению пресс-центра минюста Баварии (Pressemitteilung Nr. 12/09) будет изъят. Против издателя газеты "Zeitungszeugen" (а именно под таким "брендом" переидзаюцца газеты с комментариями историков) в связи с использованием символики противоречащих конституции организаций, а также в связи с нарушением авторского права инициировано предварительное расследование. Материалы с комментариями историков могут быть легко удалены и остальная часть неонаци использована, считатает министр бав.юстиции Beate Merk.
Иного мнения по сообщению Сюддойчецайтунг (Zeugen unerwünscht) берлинский адвокат  Ulrich Michel ,по защите интересов издателя McGees:
Баварское Финансовое Министерство (bayerische Finanzministerium), подавшее на издателя в суд, не имеет оснований для этого. Министерство аргументирует. что в свое время  оно получило публично-правовые документы от совета союзников, для предотвращения переиздания как волкишер беобахтер так и др. нацигазет. Однако, как отмечает адвокат, отсутствуют определенные законодательные нормы. Кроме того по словам адвоката авторское право не нарушается - министерство хотело распространение пресечь и не имело интереса к научной оценке. Адвокат далее считает немыслимым, что министерство собралось защиту прав еще и тогдашних издателей в т.ч Геббелса защищать.  Далее адвокат отмечает, что даже если закон по защите авторских прав и вступает в действие, то работает также и "свобода цитат": Тиражирование дозволено, если тиражируемое оформлено в виде самостоятельной научной работы. А так как газеты  продаются с материалами еще и известных историков, то, как считает адвокат, то это именно тот случай "свободы цитирования".
Издатель McGee не удивлен данным решением.Как сообщается в газете, он уже в июле 2008 консультировался с адвокатом.

Имхо - ежели McGee выиграет, то не за горами переиздание раньше срока ограничения на переиздание МайнКампфа в Германии. MK кстати не запрещен.
==============
Portal  > Ministerium  > Presse > Archiv  > 2009   - Freigegeben am: 23.01.09
23. Januar 2009 - Pressemitteilung Nr. 12/09
"Völkischer Beobachter" wird beschlagnahmt / Justizministerin Merk: "Sensibilität im Umgang mit Geschichte und Recht fehlt"
Justizministerin Beate Merk bestätigt, dass auf Antrag der Staatsanwaltschaft München I der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts München heute angeordnet hat, den der Zeitung "Zeitungszeugen" beigelegten "Völkischen Beobachter" und das Nazi-Propaganda Plakat "Der Reichstag in Flammen" zu beschlagnahmen.

Gegen den Herausgeber der Zeitung "Zeitungszeugen" wurde von der Staatsanwaltschaft München I ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz.

Justizministerin Beate Merk unterstützt das Vorgehen der Strafverfolger: "Die Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda wird hier billigend in Kauf genommen. Die Beilagen sind aus dem Mantelteil der Zeitung leicht herausnehmbar. Sie liegen lose bei. Sie können aus dem Zusammenhang gerissen und von Neonazis missbraucht werden. Für eine geschichtliche, wissenschaftliche Auseinandersetzung ist eine solche Gestaltung nicht notwendig."

Kritik übte Merk am Herausgeber des "Zeitungszeugen": "Wer sich trotz eines ausdrücklichen Verbots der Bayerischen Staatsregierung zu einer derartigen Veröffentlichung entschließt zeigt, dass ihm die nötige Sensibilität im Umgang mit Geschichte und Recht fehlt. Diese ganz bewusste Provokation macht es unvermeidlich, in ein so hohes Gut wie die Pressefreiheit eingreifen zu müssen."
===================
http://www.sueddeutsche.de/
Zeugen unerwünscht

Peter McGee verkauft Nachdrucke von NS-Zeitungen - nun hat Bayerns Finanzministerium Strafantrag gegen ihn gestellt

Dürfen Deutsche im Jahr 2009 eine NS-Zeitung wie den Völkischen Beobachter von 1933 lesen? Der englische Verleger Peter McGee ist dafür, er hat am Donnerstag 150 000 Exemplare der zweiten Nummer seiner Publikation Zeitungszeugen ausliefern lassen, unter anderem mit einem Nachdruck des Völkischen Beobachters vom Tag nach dem Reichstagsbrand ("Das Maß ist voll!"). Das bayerische Finanzministerium, bei dem die Verwertungsrechte des Eher-Verlags liegen, der das Hetzblatt einst herausgab, ist dagegen. Es hatte McGee am 16. Januar, nach der Startausgabe, untersagt, Eher-Faksimiles zu verbreiten. McGee hat nicht darauf gehört. Das hat nun Folgen.
Am Donnerstag hat das Ministerium wegen der zweiten Ausgabe Strafantrag gestellt. Man werde zudem zivilrechtliche Schritte einleiten, "um künftige Nachdrucke der NS-Hetzpresse wie dem Völkischen Beobachter zu verhindern", hieß es. Der Zentralrat der Juden teilte mit, dass er diese Schritte unterstütze.

McGees Berliner Anwalt Ulrich Michel gibt sich indes optimistisch. Er weist das Verbot im Gespräch mit der SZ aus mehreren Gründen zurück. So argumentiere das Ministerium, dass es die Urheberrechte am Völkischen Beobachter und anderen Eher-Publikationen durch öffentlich-rechtliche Akte des Alliierten Kontrollrates in den Jahren 1945 bis 1947 erhalten habe - um eine Wiederverbreitung zu verhindern. Michel zufolge gibt es für eine solche "gesonderte Rechtswahrnehmung" aber "keinen Raum mehr", da nach 1947 ordentliche Gesetze zur Verhinderung der Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen erlassen worden seien: "Die Verwaltung kann nicht über das Urheberrecht Verbote öffentlich-rechtlicher Natur durchzusetzen versuchen, für die es keine öffentlich-rechtliche Gesetzesgrundlage gibt."

Auch das Urheberrecht greife nicht. Es schütze den ökonomischen Wert eines Werkes in Form der Verwertungsrechte und das Urheberpersönlichkeitsrecht. Der Freistaat habe aber betont, dass er eine Verbreitung verhindern wolle, an einer wirtschaftlichen Verwertung also kein Interesse habe. "Und dass sich das Ministerium für den Schutz des Urheberpersönlichkeitsrechtes der Autoren und Herausgeber, namentlich Joseph Goebbels, einsetzen will, ist unvorstellbar."

Falls der Urheberrechtsschutz doch greifen sollte, gelte laut Michel die sogenannte Zitatfreiheit: "Eine Vervielfältigung wie die unseres Mandanten ist zulässig, wenn das zitierte Werk in ein selbständiges wissenschaftliches Werk aufgenommen wird. Das ist bei den Zeitungszeugen mit dem mehrseitigen Mantel, in dem renommierte Historiker die Faksimiles kommentieren, eindeutig der Fall." Schließlich würde das Projekt noch durch die im Grundgesetz verankerte Freiheit der Wissenschaft geschützt.

Und der Verleger? McGee gibt zu, dass er vom Streit nicht überrascht worden sei; Michel und er hätten sich bereits im Juli 2008 beraten. "Dass wir das Ministerium nicht vorher um Erlaubnis gebeten haben, liegt daran, dass wir seine Haltung kannten", sagt er. Nach einem "Nein" vor dem Start wäre es für das Projekt viel schwieriger geworden. "Die Debatte, die jetzt stattfindet, begrüßen wir sehr. Wir wollen öffentlich in Deutschland über den Umgang mit Publikationen aus der NS-Zeit diskutieren." Juristisch will der englische Verleger "Schritt für Schritt" vorgehen, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Er hoffe aber, sich mit dem Freistaat vorher zu einigen. MARC FELIX SERRAO

1930-е, 20 век;NS-Staat, zeitungszeugen.de, 21 век

Previous post Next post
Up