q/depesche 2006-08-01T20:26:59
DE/US: Feinabstimmungen und feinste Fehlgriffe in Anti-Terror-DB
So gut, wie das Herauspicken und das lebenslang Brandmarken von
Unschuldigen in Anti-Terror- Datenbanken in den USA schon funktioniert,
will Deutschland nun um nichts nachstehen. Nur wird in Deutschland
womöglich kein Betroffener jemals was davon erfahren: die Daten bleiben
unter den Geheimdiensten.
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Seit dem 11. September 2001 durchleuchtet die US-Regierung Einreisende
genauer als zuvor. Wer einmal verdächtig wurde, hat kaum eine Chance,
diesen Makel wieder loszuwerden - so wie stern.de-Autor Florian Güßgen
"Nun ja," sagt der Mann. Er lacht. Nicht höhnisch, eher hilflos, als ob
er mir die Nachricht einer unheilbaren Krankheit überbringen müsse.
"Damit müssen Sie jetzt wohl leben. Ich habe jedenfalls noch niemanden
kennen gelernt, der seinen Eintrag wieder los geworden wäre."
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http://stern.de/politik/ausland/:Amerika-Teil-1-Damit-Sie/564354.html -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
Gesetzentwurf zur Anti-Terror-Datei braucht noch Feinabstimmungen
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Insgesamt soll mit dem Gesetzentwurf die Arbeit der 37 Sicherheitsbehörden
koordiniert werden, die in Deutschland für den Kampf gegen den Terror
zuständig sind. Die Arbeiten am Gesetzentwurf für eine Anti-Terror-Datei
begannen noch unter der Ägide von Bundesinnenminister Otto Schily in der
rot-grünen Regierungszeit. Schily schlug damals die Anlage einer so
genannten Indexdatei vor, die einen Suchlauf über alle Datenbanken der
Behörden gestatten sollte.
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Unter der großen Koalition ist aus der einfachen Indexdatei dem
Gesetzentwurf nach eine "erweiterte Indexdatei" geworden, die neben den
Namen von Terrorverdächtigen auch Bankkonten, Telefonnummern,
E-Mail-Adressen, Führerscheindaten und die Ansprechdaten von einschlägigen
Kontaktpersonen enthält.
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Bei der Abfrage dieser erweiterten Indexdatei sollen die Daten von den
verschiedenen Nachrichtendiensten (BND, MAD, Verfassungsschutz) mit der
Technik der "verdeckten Speicherung" abgefragt werden. Dabei erfährt der
Anfragende zunächst nicht, ob er mit seiner Anfrage einen "Treffer" in den
Geheimdienstdatenbanken erzielt hat. Dafür erfahren die Nachrichtendienste,
wer nach wem geforscht hat und können dann Kontakt zu der Person aufnehmen,
die die Dateiabfrage gestartet hat. Auf diese Weise soll die Kunst der
Datenbankprogrammierung für die effektive Trennung von Polizei- und
Geheimdiensten sorgen, die gesetzlich festgeschrieben ist.
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/76180 - -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
relayed by Mac Gyver
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