Bundesverwaltungsgericht sagt Nein. Schwerstkranker aus Ramstein darf nicht mit tödlichem Medikament

Nov 09, 2023 11:27

Bundesverwaltungsgericht sagt Nein. Schwerstkranker aus Ramstein darf nicht mit tödlichem Medikament sterben

Stand 9.11.2023,

Der schwerkranke Harald Mayer aus Ramstein-Miesenbach möchte ein Medikament bekommen, um sterben zu können. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied jetzt: Nein. Sterbewillige bekommen keine Erlaubnis dafür.

Im vergangenen Jahr hatte die Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben geklagt, und zwar im Namen mehrerer Menschen, die genauso wie Harald Mayer aus Ramstein den Wunsch haben, ihr Leben selbstbestimmt zu beenden. Er möchte nicht, dass ihm jemand anderes eine tödliche Medizin gibt. Die Hoffnung, bald ein Medikament einnehmen zu dürfen, das ihn im Kreise seiner Familie sterben lässt, wurde ihm nun vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig genommen.

Das oberste deutsche Verwaltungsgericht verweigert Sterbewilligen wie Harald Mayer, sich eine tödliche Dosis Betäubungsmittel kaufen zu dürfen. Für Menschen, die ihrem Leben ein Ende setzen wollen, gebe es andere zumutbare Wege und Möglichkeiten. So dürften inzwischen Sterbehilfevereine wieder arbeiten und auch Ärztinnen und Ärzte könnten beim Suizid helfen. Dadurch würden die Menschen nicht in ihrem Recht auf einen selbstbestimmten Tod verletzt. Andernfalls seien die Gefahren eines Missbrauchs durch das Medikament zu hoch.

Im Februar 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass jeder Mensch die Freiheit hat, sich das Leben zu nehmen, wenn es zum Beispiel wegen einer schweren und tödlichen Krankheit für den Leidenden zu qualvoll wird. Das Ganze war bislang mit einem großen Aber versehen. Denn nicht neu geregelt war der Zugang zu Betäubungsmitteln für sterbewillige Menschen. Dem Wunsch von Harald Mayer und den weiteren Klägern, Betäubungsmittel wie Natrium-Pentobarbital einnehmen zu dürfen, entsprach das Bundesverwaltungsgericht nicht.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte zuvor bereits entschieden, dass diese schwerkranken Menschen kein Anrecht darauf haben, dass sie das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital kaufen können, um sich selbst damit zu töten. Die Richter sagten damals schon, der Gesetzgeber habe im Betäubungsmittelgesetz nicht die Nutzung des Mittels zur Selbsttötung gemeint, sondern nur zur Heilung von Krankheiten oder Beschwerden.

Harald Mayer aus Ramstein-Miesenbach hat Multiple Sklerose im fortgeschrittenen Stadium. "Die Blase ist kaputt, ich habe einen Katheter. Was ist denn, wenn die nächsten Organe folgen? Was ist denn, wenn die Niere kaputtgeht? Ich halte mich nur noch mit meiner Elektronik über Wasser."

Seit Jahren sitzt Harald Mayer in einem elektrischen Rollstuhl und ist vollständig auf Hilfe angewiesen. Ihm geht es mit der Bitte um Selbsttötung um seine persönliche Freiheit. Er will sein Leben selbst beenden, kein anderer soll das für ihn übernehmen. "Ich kann es ja selbst trinken, das ist doch der Grund, warum wir das alles machen. Ich bin in der Verantwortung."

Im Juli hatte der Bundestag die Neuregelung der Suizidhilfe auf seiner Agenda. Dabei standen zwei Gesetzentwürfe von fraktionsübergreifenden Gruppen zur Abstimmung. Beide Entwürfe einte, dass mit ihnen Voraussetzungen geschaffen werden sollen, unter denen Suizidwillige Zugang zu tödlich wirkenden Medikamenten erhalten können. Allerdings erhielt keiner der beiden Anträge eine Mehrheit.

Sendung vom Di., 7.11.2023 19:30 Uhr, SWR Aktuell Rheinland-Pfalz, SWR RP

rlp, suizid, justiz

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