Land will Urteil zur Kontaktnachverfolgung rasch umsetzen Saarbrücken (dpa/lrs) - Die saarländische

Aug 30, 2020 12:09

Land will Urteil zur Kontaktnachverfolgung rasch umsetzen

Saarbrücken (dpa/lrs) - Die saarländische Gesundheitsministerin Monika Bachmann will das Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Kontaktverfolgung rasch umsetzen.

"Wir werden zügig entsprechende Anpassungen im Rahmen eines Corona-Gesetzes erarbeiten", teilte die CDU-Politikerin am Samstag in Saarbrücken mit. "Diesen Entwurf werde ich im Ministerrat einbringen und damit eine rechtskonforme Kontaktnachverfolgung sowie Datenweitergabe an die Gesundheitsämter sicherstellen." Das Gericht bemängelt, dass das Parlament nicht mit einbezogen wurde. Bachmann sagte, Ziel sei es, dieses Corona-Gesetz noch im September ins parlamentarische Verfahren zu bringen.

"Dadurch werden wir auch künftig in der Lage sein, Infektionsketten schnell und sicher nachzuvollziehen und unserem obersten Ziel, dem Schutz der Saarländerinnen und Saarländer, Sorge zu tragen", sagte Bachmann. Die aktuelle Vorschrift zur Kontaktnachverfolgung der saarländischen Corona-Verordnung ist nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes verfassungswidrig. Es handele sich dabei um einen "Grundrechtseingriff von einer derartigen Intensität, dass nur ein Parlamentsgesetz, nicht aber eine Rechtsverordnung der Landesregierung, ihn rechtfertigen kann", hatte der Gerichtshof am Freitag in Saarbrücken mitgeteilt.

Die Vorschrift bleibe dennoch bis zu einer Neuregelung durch den Landtag vorübergehend - längstens aber bis zum 30. November 2020 - in Kraft. Solange dürften personenbezogene Daten, die nach der Vorschrift erhoben würden, nur aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung an die Gesundheitsbehörden übermittelt werden.

Die Kontaktnachverfolgung sei durchaus geeignet, die Bürger "von der Ausübung grundrechtlicher Freiheiten entscheidend abzuhalten und Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile zu erstellen". Über einen solchen Eingriff dürfe nicht nur die Exekutive allein entscheiden, das Parlament müsse mit einbezogen werden.

Der Vorsitzende der Links-Fraktion im Landtag, Oskar Lafontaine, kritisierte: "Das ist das zweite Mal, dass das Verfassungsgericht der Landesregierung die rote Karte zeigt." Die wiederholten Vorstöße der Linksfraktion für eine Einbeziehung des Parlaments seien bisher von der Landtagsmehrheit nicht aufgegriffen worden. "Das Vertrauen der Bevölkerung in die Handlungsweise der Landesregierung nimmt ab, wenn der Verfassungsgerichtshof die Regierung wiederholt zur Ordnung rufen muss."

© dpa 29.8.2020

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